Ein Sieg gegen die IV

Die Invalidenversicherung glaubt vielen nicht, die am Erschöpfungssyndrom leiden. Einer hat sich gewehrt – und vor Gericht gewonnen. Können Betroffene nun hoffen?

Text: JASMINE HELBLING für BEOBACHTER

Rudolf Blatter war nervös, als er die Schreiben der IV-Stelle des Kantons Bern erhielt. Das erste liess ihn verzweifeln: «Kein Anspruch auf eine Invalidenrente». Das zweite liess ihn aufatmen: «Zusprache einer Invalidenrente». Dazwischen liegen nur anderthalb Jahre. An Blatters Zustand hat sich wenig verändert. Es geht ihm noch immer schlecht. Und doch ist nun alles anders: Die IV hat seine Krankheit anerkannt, sein Kampf hat sich gelohnt. Er erhält jetzt endlich eine IV-Rente.

Es kommt nur selten vor, dass ein zweites IV-Gutachten erstellt wird. Aber Blatter hatte Biss – und Glück. «Unter fairen Bedingungen wäre das gar nicht nötig», sagt sein Anwalt Rainer Deecke.

«Unter fairen Bedingungen wäre ein zweites Gutachten gar nicht nötig.»

Rainer Deecke, Anwalt, Präsident Versicherte Schweiz