Unterstützen bei Sozialversicherungs-Anträgen

Ab einem Schweregrad können die Einbusse durch ME/CFS die normale Arbeit oder sogar die eigene Existenz verunmöglichen. Solche Betroffene sind auf interne (Familie, Freunde, Bekannte) und externe (Pflegefachkräfte, Berater, Renten) Hilfe angewiesen. Ökonomische Nöte sind häufig und ohne Bezug von Sozialleistungen oft nicht mehr überwindbar. In solchen Fällen sollten entsprechende Anträge erfolgen.

Leider wird ME/CFS nicht nur in der Schweiz aber auch weltweit häufig aberkannt infolge von mangelndem Wissen und sehr restriktiver Handhabung.  So schwierig es sein mag, appelliert man im Namen der Betroffenen an die Ärzteschaft, es trotzdem zu versuchen, die Kranken bei solchen Angelegenheiten zu unterstützen – durch Objektivierung der funktionellen Einbusse (z.B. Reproduktion der Studienbefunde) oder Hervorheben der erfassten und gut verstandenen Ko-Morbiditäten. Diverse Gutachten werden notorisch abgelehnt, aber ohne konsequenten Kampf von oben und von unten wird sich in dieser Hinsicht nichts ändern.